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News & Events

Potenzial für dich und deine B2B Kunden

Heilbronn, 2026 – neues Potenzial für den B2B-Energievertrieb

Stromsteuer zurückholen: Neues Potenzial für dich und deinen B2B-Energievertrieb

Beim Energievertrieb geht es längst nicht mehr ausschließlich darum, einen passenden Strom- oder Gasvertrag zu finden. Gerade im B2B-Bereich lohnt sich der Blick auf die gesamten Energiekosten eines Unternehmens.

Genau hier eröffnen wir seinen Vertriebspartnern ab dem 12.10. eine weitere Möglichkeit: die Strom- und Energiesteuerentlastung.

Was steckt dahinter?

Auf Strom und verschiedene Energieträger werden in Deutschland Steuern erhoben. Für bestimmte Unternehmen sieht der Gesetzgeber jedoch Entlastungsmöglichkeiten vor.

Dazu gehören insbesondere Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft. Erfüllt ein Unternehmen die entsprechenden Voraussetzungen, kann ein Teil der gezahlten Strom- beziehungsweise Energiesteuer zurückerstattet werden.

Bei der Stromsteuer kann das Potenzial besonders interessant sein: Die reguläre Stromsteuer beträgt 2,05 Cent je Kilowattstunde. Im Rahmen der Entlastung nach § 9b StromStG können bei begünstigtem Eigenverbrauch bis zu 2 Cent je Kilowattstunde entlastet werden.

Ob und in welcher Höhe eine Entlastung möglich ist, muss dabei immer individuell geprüft werden.

Was bedeutet das für unsere Vertriebspartner?

Für Vertriebspartner entsteht damit ein zusätzlicher Ansatzpunkt in der Beratung. Statt beim Kunden ausschließlich über Strom- und Gaspreise zu sprechen, kann die Frage künftig weitergehen:

„Haben wir eigentlich schon geprüft, ob dein Unternehmen zusätzlich Strom- oder Energiesteuer zurückholen kann?“

Damit wird aus einem klassischen Produktgespräch eine umfassendere Betrachtung der Energiekosten.

Der Kunde kann von einer zusätzlichen finanziellen Entlastung profitieren. Gleichzeitig entsteht für Vertriebspartner eine weitere jährliche Verdienstmöglichkeit.

Besonders aktuell: Verbrauchsjahr 2025 prüfen

Auch ein Blick zurück kann sich lohnen.

Für das Verbrauchsjahr 2025 können entsprechende Entlastungsanträge grundsätzlich noch bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden.

Gerade bei bestehenden B2B-Kunden aus den begünstigten Wirtschaftszweigen lohnt es sich deshalb, das Thema jetzt anzusprechen und mögliches Potenzial prüfen zu lassen.

Wir erweitern die Möglichkeiten in deinem B2B-Vertrieb

Mit der Strom- und Energiesteuerentlastung erweitern wir das Angebot für Vertriebspartner um einen weiteren Baustein.

Das Ziel: nicht einfach nur Energieverträge vermitteln, sondern Vertriebspartner dabei unterstützen, ihren Gewerbekunden immer mehr relevante Lösungen rund um ihre Energiekosten anbieten zu können.

Du betreust Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe oder der Land- und Forstwirtschaft?

Dann sprich unser Individual Team an. Wir beraten dich gerne und prüfen gemeinsam mit dir die nächsten Schritte.