Heilbronn, 2026 – Energiemarkt im November
Energiemarkt-Update November: Preisrisiken einordnen und Entlastungen prüfen
Das sollten Unternehmen jetzt im Blick behalten
Mit Beginn der Heizperiode rücken die Energiekosten wieder stärker in den Fokus vieler Unternehmen. Gleichzeitig laufen die Planungen für 2027: Lieferverträge müssen geprüft, Budgets kalkuliert und Beschaffungsentscheidungen vorbereitet werden.
Im November treffen dabei unterschiedliche Entwicklungen aufeinander. Niedrige Gasspeicherstände erhöhen die Aufmerksamkeit für mögliche Preisrisiken im Winter. Ein geplanter staatlicher Zuschuss soll die Stromnetzentgelte für 2027 dämpfen. Und für bestimmte Unternehmen rückt eine wichtige Frist zur steuerlichen Entlastung näher.
Wer seine Energiekosten fundiert bewerten möchte, sollte diese Themen gemeinsam mit der eigenen Vertragssituation betrachten.
Im Folgenden zeigen wir drei Entwicklungen, die Unternehmen im November auf dem Schirm haben sollten.
1. Niedrige Gasspeicherstände machen eine vorausschauende Beschaffung wichtig
Die deutschen Gasspeicher waren Ende Oktober nach Angaben der Bundesnetzagentur zu rund 62 Prozent gefüllt. Damit lagen die Füllstände deutlich unter denen der Vergleichszeiträume vergangener Jahre. Die Bundesnetzagentur verweist zugleich auf stabile Gasimporte: Ein niedriger Speicherstand allein bedeutet daher noch keine akute Versorgungsgefährdung.
Für die Energiebeschaffung verdient diese Entwicklung dennoch Aufmerksamkeit.
Steigt der Gasverbrauch während einer längeren Kältephase deutlich an, kann das die Marktpreise unter Druck setzen. Wie sich die Preise tatsächlich entwickeln, hängt allerdings auch von weiteren Faktoren ab, etwa den verfügbaren Importmengen und dem Wetterverlauf.
Auch der Strommarkt kann davon betroffen sein. Werden Gaskraftwerke benötigt, um die Stromnachfrage zu decken, können höhere Gaspreise die Stromerzeugung verteuern und damit die Großhandelspreise für Strom beeinflussen.
Ob und wann sich solche Veränderungen auf die Energiekosten eines Unternehmens auswirken, hängt wesentlich vom bestehenden Liefervertrag und der gewählten Beschaffungsstrategie ab.
Für Unternehmen lohnt sich deshalb jetzt ein genauer Blick auf die eigene Situation:
-
Wann laufen die bestehenden Strom- und Gasverträge aus?
-
Welche Preisbestandteile sind vertraglich abgesichert?
-
Welche Energiemengen werden 2027 voraussichtlich benötigt?
-
Wie viel Planungssicherheit braucht das Unternehmen?
-
Welche Beschaffungsstrategie passt zum eigenen Risikoprofil?
Wer diese Fragen frühzeitig klärt, schafft eine bessere Grundlage, um Angebote, Laufzeiten und Beschaffungsmodelle miteinander zu vergleichen.
Entscheidend ist, mögliche Preisrisiken zu verstehen und die Beschaffung auf die Anforderungen des eigenen Unternehmens abzustimmen.
2. Der geplante Netzentgeltzuschuss gehört in die Kostenplanung für 2027
Neben den Beschaffungspreisen bleiben die Netzentgelte ein wichtiger Faktor für die Stromkosten.
Die Bundesregierung plant, die Übertragungsnetzkosten in den Jahren 2027 bis 2029 mit jährlich rund 5,5 Milliarden Euro zu bezuschussen. Damit sollen die Stromkosten von Unternehmen und privaten Haushalten gedämpft werden.
Wichtig für die Einordnung: In den bereits veröffentlichten vorläufigen Übertragungsnetzentgelten für 2027 ist dieser Zuschuss berücksichtigt. Die gesetzliche Grundlage muss jedoch noch verabschiedet werden. Die Kalkulation steht deshalb unter einem entsprechenden Vorbehalt.
Für Unternehmen bedeutet das: Die vorläufigen Preisblätter liefern eine Grundlage für die Planung. Der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens bleibt aber relevant.
Dabei lohnt sich eine klare Unterscheidung zwischen Beschaffungspreis und Netzentgelten.
Der Beschaffungspreis betrifft den Einkauf der Energie. Netzentgelte fallen dagegen für die Nutzung der Stromnetze an. Zusammen mit Steuern, Abgaben und weiteren Bestandteilen ergeben sie den gesamten Strompreis.
Ein niedrigerer Beschaffungspreis führt deshalb nicht automatisch zu einer entsprechend niedrigeren Stromrechnung. Ebenso bedeutet ein Zuschuss zu den Netzkosten nicht zwangsläufig, dass die Netzentgelte gegenüber dem Vorjahr sinken. Er kann auch einen ansonsten stärkeren Anstieg begrenzen.
Für eine belastbare Budgetplanung sollten Unternehmen daher prüfen, welche Netzentgelte an ihren Standorten gelten und welche Annahmen bereits in den Angeboten für 2027 enthalten sind.
Wer seine Stromkosten für 2027 bewerten möchte, braucht den Blick auf den Gesamtpreis und dessen einzelne Bestandteile.
3. Für steuerliche Entlastungen rückt die Antragsfrist näher
Neben Lieferverträgen und Netzentgelten können auch steuerliche Entlastungsmöglichkeiten die Energiekosten eines Unternehmens beeinflussen.
Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft können unter bestimmten Voraussetzungen eine Entlastung von der Stromsteuer beantragen. Dabei wird ein Teil der bereits gezahlten Steuer erstattet. Für im Jahr 2025 entnommenen Strom muss der entsprechende Antrag grundsätzlich spätestens am 31. Dezember 2026 beim zuständigen Hauptzollamt eingegangen sein.
Auch bei der Energiesteuer können je nach betrieblicher Verwendung Entlastungsmöglichkeiten bestehen. Welche Regelung greift, welche Nachweise erforderlich sind und welche Frist gilt, sollte für den jeweiligen Fall geprüft werden.
Für Unternehmen ist der November deshalb ein guter Zeitpunkt, mögliche Ansprüche zu klären und die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen.
Dabei geht es unter anderem um folgende Fragen:
-
Gehört das Unternehmen zu einer begünstigten Branche?
-
Für welche betrieblichen Zwecke wurde die Energie eingesetzt?
-
Liegen die erforderlichen Rechnungen und Verbrauchsnachweise vor?
-
Wurden für das Verbrauchsjahr 2025 bereits Entlastungen beantragt?
Seit Oktober bietet stromkreis seinen Vertriebspartnern die Möglichkeit, geeignete Geschäftskunden bei diesem Thema zu unterstützen. Die fachliche Prüfung und Antragstellung übernimmt eine externe Steuerberatung.
So lässt sich die Energieberatung um einen weiteren Ansatz ergänzen, um die Kosten eines Unternehmens zu prüfen.
Es lohnt sich, neben zukünftigen Energiepreisen auch mögliche Erstattungen für bereits gezahlte Steuern im Blick zu behalten.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Der November zeigt, wie eng Marktbeobachtung, Vertragsprüfung und Kostenplanung miteinander verbunden sind.
Niedrige Gasspeicherstände geben Anlass, mögliche Preisrisiken und die eigene Beschaffungsstrategie zu prüfen. Bei den Stromnetzentgelten kommt es darauf an, vorläufige Kalkulationen und politische Entscheidungen richtig einzuordnen. Gleichzeitig sollten anspruchsberechtigte Unternehmen steuerliche Entlastungsmöglichkeiten rechtzeitig klären.
Für Unternehmen entsteht daraus ein konkreter Nutzen: Sie können ihre Budgets fundierter planen, Beschaffungsentscheidungen besser vorbereiten und mögliche Einsparpotenziale erkennen.
Genau hier setzen wir an.
Wir beobachten die Entwicklungen am Energiemarkt und übersetzen sie in konkrete Ansätze für die Beratung. Dafür geben wir unseren Vertriebspartnern das nötige Wissen und die passenden Werkzeuge an die Hand und erweitern unser Leistungsangebot.
Du möchtest wissen, was die aktuellen Entwicklungen für die Energiekosten deines Unternehmens bedeuten?
Melde dich gerne! Gemeinsam werfen wir einen Blick auf deine bestehenden Verträge, deine Planung für 2027 und mögliche Entlastungspotenziale.


